Bei einer Kontrolle lotsten Beamte des Hauptzollamts Rosenheim einen sehr jungen Autofahrer von der A8 auf einen Rastplatz. Dort angekommen, saß plötzlich einer älterer Mann hinter dem Lenkrad. Die eigenen Eltern versuchten den Verstoß gegen die StVO durch "fliegenden Fahrerwechsel" noch zu vertuschen.

Zollkontrolle auf der Autobahn

Zollbeamte beabsichtigten ein Fahrzeug zu einer Routinekontrolle aus dem fließenden Verkehr auf einen Autobahnparkplatz zu lotsen. Der Dienstwagen der Zöllner setzte sich vor den französischen Pkw und forderte den jungen Fahrer per Leuchtschrift zum Folgen auf. Rund 300m vor der Einfahrt zum Rastplatz blieb das Fahrzeug plötzlich auf dem Seitenstreifen stehen.

Erst nach einigen Minuten folgte der Pkw den Beamten auf den Parkplatz. Als das Fahrzeug dort angekommen war, waren die Beamten sehr verwundert. Gerade noch saß ein sehr junger Fahrer hinter dem Steuer, der sich nun auf dem Beifahrersitz befand. Stattdessen hat ein älterer Mann den Platz hinter dem Lenkrad eingenommen.

Der Grund für den Fahrertausch, welcher während des gefährlichen Haltemanövers auf dem Seitenstreifen passiert sein muss, wird bei der anschließenden Befragung der Insassen deutlich. Das französische Ehepaar gab zu, sich von ihrem 13-jährigen Sohn, ohne Führerschein, über die deutsche Autobahn chauffiert haben zu lassen. Die Beamten übergaben daraufhin den Fall an die zuständige Landespolizei, welche gegen die Eltern ein Strafverfahren wegen der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis einleitete.

Anschließend konnten die Beamten vom Hauptzollamt Rosenheim endlich die ursprünglich geplante Fahrzeugkontrolle durchführen. Auch hier wurden sie fündig. Ein Goldarmreif im Wert von 1.500,- EUR war bei der Einfuhr aus der Türkei in die EU offensichtlich nicht angemeldet worden. Dafür erhielt die Mutter des Minderjährigen eine weitere Strafanzeige - diesmal wegen Steuerhinterziehung. Da die fälligen Abgaben in Höhe von 330,- EUR nicht beglichen werden konnten, wurde der Armreif als Sicherheitsleistung von den Zöllnern einbehalten.

Hauptzollamt Rosenheim
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