Je schwieriger der Fall ist und je mehr Unterlagen einem Rechtsanwalt vorgelegt werden, desto mehr Zeit braucht er, um sich gründlich einzuarbeiten, bereicht die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Dazu gehört, dass er recherchiert, Unterlagen sichtet und prüft, die bestehende Rechtsprechung ermittelt und Schriftsätze erstellt. Nur der geringere Teil des Arbeitsaufwandes eines Rechtsanwaltes ist für den Mandanten sichtbar.
Der Fall stand genauso in der Zeitung
Das trifft nicht zu. Kein Fall ist mit einem anderen vollkommen identisch. Mehrere Zeilen, die über ein Urteil in einer Zeitung veröffentlicht werden, können bestenfalls einen Hinweis darauf geben, wie ein Gericht in einer bestimmten Frage denkt. Es ist aber bei jedem Rechtsfall notwendig, die Sachlage genau zu besprechen und zu prüfen, um die geeigneten rechtlichen Schritte einzuleiten.
Rechtsanwalt muss vor Gericht alle Angaben des Mandanten vortragen
Das ist nicht richtig. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Rechtsanwalts besteht darin, die für eine Gerichtsentscheidung wichtigen Informationen von den unwichtigen zu trennen. Nur die Konzentration auf das rechtlich Wesentliche eröffnet die Chance, einen Prozess zu gewinnen.
Bei klarer Rechtslage müssen keine Unterlagen gesammelt werden
Das ist falsch. Vielleicht erscheint dem Mandanten die Rechtslage als eindeutig, aber ohne Unterlagen (Verträge, Gesprächsnotizen, Briefe, Belege, Bankbelege etc.) wird er seinen Anspruch nicht durchzusetzen können. Schriftliche Unterlagen haben vor Gericht eine hohe Beweiskraft, deswegen sollten diese sorgfältig gesammelt und aufbewahrt werden. Außerdem ist es empfehlenswert, dem Rechtsanwalt die entsprechenden Unterlagen geordnet zu übergeben. Das hilft dem Anwalt, sich zügiger in den Fall einzuarbeiten.
Vor Gericht dem Gegner die Meinung sagen
Viele Betroffene nehmen sich vor, vor Gericht dem Gegner einmal richtig die Meinung zu sagen. Das verkennt die Situation im Gerichtssaal. Angaben zur Sache sollten auch immer vorher gemacht werden, da alle einen Rechtsstreit betreffenden Aussagen in den Schriftsätzen vorgetragen werden müssen.
Ein Beitrag der Rechtsanwaltskammer Koblenz