Wie der ADAC meldet, plant Niedersachsen ab Frühjahr 2015 den ersten bundesweiten Pilotversuch für eine "Section Control". Jedes Fahrzeug wird zu Beginn des Kontrollabschnitts sowie am Ende der Kontrollstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet.

Das Tempo wird auf längeren Streckenabschnitten gemessen - im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Im Grunde gibt es zwei Kontrollpunkte, die mit Kameras ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird sowohl beim ersten wie auch beim zweiten Kontrollpunkt anhand einer automatischen Kennzeichenerfassung identifiziert.

Bei der ersten Durchfahrt eines Kontrollpunktes wird das Fahrzeug von hinten erfasst und die Daten verschlüsselt zwischengespeichert. Passiert das Fahrzeug den zweiten Kontrollpunkt, wird dieses wieder erfasst. Ergibt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung aus der errechneten Durchschnittgeschwindigkeit, wird das Fahrzeug auch von vorne - mit Fahrer und amtlichem Kennzeichen - geblitzt.

Kurze Geschwindigkeitsspitzen, z.B. während eines Überholvorgangs, fließen in die durchschnittliche Geschwindigkeit mit ein.
Kurzzeitiges Abbremsen vor dem Blitzer wird hier in der Regel nichts mehr bringen, da die Fahrzeugerfassung bereits vor 3km erfolgt ist.

Rechtsindex - Recht & Urteile