Falsche Gerichtsurteile: Derzeit kursieren im Internet Hinweise auf angebliche Gerichtsurteile: "Urteil Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 8 C 257/15): Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 358/15): Pable Domainverwaltung - Inkasso GmbH, rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen".

Diese Urteile gibt es so nicht! So würde die Endung der Aktenzeichen "/15" ein Verfahren aus 2015 bedeuten, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Vorsicht Abofalle

Diese gefälschten Urteile stehen im Zusammenhang mit sogen. Abofallen. Auf der Suche beispielsweise nach Rezepten oder einer Fahrtstrecke informierten sich Verbraucher auf bestimmten Internetseiten. Dazu mussten sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um die gewünschten Zugangsdaten zu erhalten. Wenig später folgte für die Betroffenen völlig überraschend eine Rechnung per E-Mail. So sollen 249 Euro für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft gezahlt werden.

Bei diesen Internetseiten handelt es sich um so genannte Abofallen, informieren die Verbraucherschützer. Anstatt - wie seit 1. August 2012 gesetzlich vorgeschrieben - den Kunden per Bestellbutton ausdrücklich über seine Zahlungspflicht zu informieren, ist der Button allein mit der Aufschrift "Registrieren" beschriftet. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Urteil zu Pable Domainverwaltung - Inkasso GmbH

Viele betroffene Verbraucher suchen im Internet nach einem Urteil und stoßen dabei auf die gefälschte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (AZ: 8 C 257/15) und des Amtsgerichts Mainz (AZ: 33 C 358/15) - Pable Domainverwaltung - Inkasso GmbH.

In dem Urteil heißt es auszugsweise:

Nachdem nun erstmals ein Gericht höherer Instanz, namentlich das Oberlandesgericht Frankfurt, in seinem Urteil AZ 8 C 257/15 die Wirksamkeit der Verträge der Premium Media Service Ltd. für die Anmeldung auf den betriebenen Internetportalen (Betreiber der Forderung ist die Pable Inkasso GmbH) in der aktuellen Fassung eindeutig bestätigt hat, folgte nun auch das Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 20.11.2013 unter dem Aktenzeichen 33 C 358/15 der richtungsweisenden und deutlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt und begründet seine Entscheidung zugunsten der Pable Inkasso GmbH wie folgt: "Der Anmelder wird geradezu mit der Nase darauf gestoßen dass er hier etwas akzeptiert". Demzufolge sei ein Vertrag zustande gekommen.

Diese Urteile gibt es nicht. Auch das OLG Frankfurt hat  bereits eine Warnung herausgegeben und weist darauf hin, dass Internetbetrüger versuchen, mit falschen Urteilen die Wirksamkeit von Verträgen zu belegen, die online zustandekommen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Oberlandesgericht Frankfurt
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