Nach Urteil des LG Magdeburg muss der Eigentümer eines Baumes zweimal im Jahr durch einen Fachmann eine Sichtprüfung des Baumes durchführen. Stürzt der Baum auf einen geparkten PKW muss der Eigentümer den Schaden bezahlen, wenn der Baum nicht ausreichend kontrolliert wurde.

Der Sachverhalt

Am 23.7.2009 stürzte auf dem Hof des im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstücks in Quedlinburg eine Zitterpappel auf den dort parkenden PKW des Klägers und zerstörte diesen. Seinen Schaden am PKW in Höhe von über 6.000 € bekommt der Autofahrer nun von dem Baumbesitzer erstattet.

Die Entscheidung
 
Das Gericht hat entschieden, dass der Eigentümer eines Baumes zweimal im Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand eine Sichtprüfung des Baumes durchführen muss, die sogenannte "Baumschau".  Hierbei wird geprüft, ob der Baum äußerlich krank ist oder Schäden hat.

Baumkontrolle muss durch Fachmann durchgeführt werden

Die Baumschau muss dabei durch einen Fachmann durchgeführt werden, der auch erkennen kann, ob der Baum geschädigt ist. Nicht ausreichend ist es, wenn wie im hier entschiedenen Fall, die Baumschau durch einen Nichtfachmann erfolgt. Der durch das Gericht bestellte Sachverständige hat insoweit festgestellt, dass die Pappel Vorschädigungen aufwies, die einem Fachmann aufgefallen wären. Damit haftet der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück der Baum steht.

Gericht:
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 26.04.2012 - 9 O 757/10   

LG Magdeburg, PM Nr. 35/2012
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