Attackiert ein Footballspieler seinen Gegner mit der einzigen Absicht, ihn erheblich zu verletzen, muss er für den Schadensersatz aufkommen, obwohl die Haftung für Verletzungen bei Ausübung eines Wettkampfsports nach der Rechtsprechung des BGH besonderen Voraussetzungen unterliegt.

Der Sachverhalt

Nach einer Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de), kam es zu der unsportlichen Attacke nach dem Abpfiff der vorausgegangenen Spielszene. Der Angreifer nahm gezielt Anlauf und sprang mit dem absenkten, helmbewehrten Kopf seitlich in einem Winkel von 90 Grad in das linke Knie des gegnerischen Opfers. Der Attackierte erlitt einen Kreuzbandriss, musste aufwändig operiert werden und sich einer zweimonatigen Reha-Maßnahme unterziehen.

Infolge dieses Sportunfalls und der dadurch entstandenen Verletzungen könne er kein American Football mehr spielen. Bis heute leidet er unter Taubheitsgefühlen im Knie und fordert nun Schadensersatz und Schmerzensgeld.  

Der Angreifer begründete sein Vorgehen, es sei eine seiner sportlichen Hauptaufgaben als Linebacker, gegnerische Spieler zu tacklen bzw. zu blocken. Dieses Tackling habe er schulmäßig mit der Schulter ausgeführt. Der Helm habe das linke Bein gar nicht berührt, dieser habe sich vielmehr vor dem linken Bein des Klägers befunden.

Die Entscheidung

Nach der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Körperkontakt zwischen den Parteien, zu der Verletzung des Klägers führte. Zwar besteht bei einer derart rauen Sportart wie American Football eine erhöhte Gefahr, sich gegenseitig Verletzungen zuzufügen. Deshalb muss für eine Haftung neben zwar schuldhaftem Handeln ebenso ein Verstoß entweder gegen die Spielregeln oder gegen die sportliche Fairness vorliegen.

Aus dem Urteil:

[...] Der Beklagte hat schuldhaft gehandelt. Die Sorgfaltsanforderungen an den Teilnehmer eines Wettkampfes bestimmen sich nach den besonderen Gegebenheiten des Sports, bei dem sich der Unfall ereignet hat (BGH, Urteil vom 27.10.2009, BGHZ 58, 40 ff.). American Football ist ein schneller und körperbetonter Sport. Hektik und Eigenart des Footballspiels fordern von dem einzelnen Spieler oft Entscheidungen und Handlungen, bei denen er in Bruchteilen einer Sekunde Chancen abwägen und Risiken eingehen muss, um dem Spielzweck erfolgreich Rechnung zu tragen. Bei einem so angelegten Spiel darf der Maßstab für die Anforderungen an die Sorgfalt nicht all zu streng bemessen werden.

Trotz dieses milden Maßstabes ist ein Verschulden aber zumindest dann gegeben, wenn ein Spieler den Bereich der Kampf betonten Härte verlässt und zu einer unzulässigen Unfairness übergeht (BGH, Urteil vom 27.10.2009). Dies hat der Beklagte, wie bereits ausführlich dargelegt, getan. Indem er sich über das Gebot der Fairness hinweggesetzte, ließ er die erforderliche und für ihn als erfahrenen Footballspieler auch erkennbare Sorgfalt außer Acht, die angesichts der konkreten Spielsituation geboten war. [...]

Gericht:
Landgericht Kiel, Urteil vom 04.02.2011 - 9 O 53/09      

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