Erneut gibt es schlechte Nachrichten für Schiffsfondsanleger. Fondsgesellschaft des DS-Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory fordert Anleger zur Rückzahlung der Auszahlungen auf.

Ein Beitrag der IVA Rechtsanwalts AG

Erneut gibt es schlechte Nachrichten für Schiffsfondsanleger. Betroffen sind diesmal die Anleger des Schiffsfonds DS- Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory GmbH & Co. Tankschiff KG. Das Fondsmanagement hat seine Anleger mit Rundschreiben von 19.10.2012 dazu aufgefordert, die nach Angaben der Gesellschaft nur darlehnsweise gewährten Auszahlungen, zurückzuzahlen. Für viele Anleger ein finanzieller Schock.

Ist die Rückforderung der Auszahlungen berechtigt?

Mit dem von der Fondsgesellschaft geltend gemachten Rückforderungsbegehren stellt sich damit die Frage, ob die Anleger überhaupt verpflichtet sind, die gewährten Auszahlungen zurückzuzahlen. Dies richtet sich im Wesentlichen nach dem Gesellschaftsvertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt die Frage zu klären, ob es sich bei den bereits gewährten Auszahlungen um Gewinne oder gewinnunabhängige Entnahmen gehandelt hat.

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen?

Unabhängig von der Frage, ob die Rückforderungen der Auszahlungen seitens des Fondsmanagement berechtigt sind oder nicht, sollten Anleger weiterhin prüfen lassen, ob ihnen mögliche Schadensersatzansprüche zustehen. So hat uns eine Vielzahl von Anlegern des übereinstimmend berichtet, dass sie bei der Wahl der Kapitalanlage in Bezug auf das Risiko stets auf Sicherheit und eine ständige Verfügbarkeit ihrer Ersparnisse bedacht waren. Über die mit einer Investition verbundenen Risiken, speziell Schiffsfonds, wurden sie regelmäßig nicht aufgeklärt. Ein weiterer oft unbekannter Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass Banken, Sparkassen sowie sonstige Berater Rückvergütungen dafür erhalten haben, dass sie den Fonds vermittelt haben. Da hier ein Interessenkonflikt droht, stellt dies eine Tatsache dar, über die man die Anleger hätte aufklären müssen.

Im Wesentlichen lässt sich die Kernaussage der von uns vertretenen Anleger daraufhin zusammenfassen, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern des DS- Rendite-Fonds Nr. 127 nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um den DS- Rendite-Fonds Nr. 127, Auszahlungen oder Schiffsfonds stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag\Schiffsfonds gerne zur Verfügung.

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IVA steht für die anwaltliche Interessenvertretung der geschädigten Anleger. Die IVA Rechtsanwalts - AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.