Da der kurzfristig voraussichtlich zu erzielende Kaufpreis von 32 Mio. US-$ noch nicht einmal die Kredite von rund 60 Mio. US-$ decke, könnten die Anleger nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Auf einer Gesellschafterversammlung am 5. Oktober 2011 sollen die für die Veräußerung erforderlichen Beschlüsse gefasst werden.
Rückforderung von Ausschüttungen?
Noch nicht abzusehen ist, was mit den bisherigen Ausschüttungen passiert. Da anzunehmen ist, dass es sich dabei um Zahlungen handelte, die nicht durch Gewinne der Gesellschaften gedeckt waren, könnten sich die Anleger im Falle einer anschließenden Insolvenz des Fonds Ansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen. Dieser kann von den Anlegern die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen verlangen.
Schadenersatz für Anleger?
Anleger, die in den DS-Fonds 111 investiert haben, sollten dringend mögliche Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen lassen. Zu denken ist dabei insbesondere an eine unterlassene Aufklärung über die Risiken der Fondsbeteiligung, über das Totalverlustrisiko, über das Risiko des Wiederauflebens der Einlageverpflichtung, was zur Rückforderung bereites erhaltener Ausschüttungen führen kann und über das Interesse der beratenden Bank, Provisionen, so genannte Kickbacks zu erhalten.
Fühlen auch Sie sich als Anleger des DS-Fonds 111 falsch beraten und möchten wissen, ob Sie Chancen auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?
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Quelle: www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/dr.-peters-ds-fonds-111-ein-ende-mit-schrecken376.html
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