Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 3 K 349.16 V) hat derjenige, der eine Ehe im Ausland vor Vollendung des 16. Lebensjahres eingeht, keinen Anspruch auf Familiennachzug zu seinem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehegatten.

Seit dem 1. Januar 2013 sind die Polizeivollzugsbediensteten im Land Brandenburg verpflichtet, Namensschilder auf ihrer Dienstuniform zu tragen. Bei einem Einsatz in geschlossenen Einheiten wird das Namensschild durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung (Nummerierung) ersetzt.

Die auf Verwaltungsvorschriften gestützte Entscheidung, die Einstellung eines Bewerbers zum Polizeidienst aufgrund seiner sichtbaren Tätowierungen abzulehnen, ist rechtswidrig. Es bedürfe grundsätzlich einer gesetzlichen Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten. Diese fehle aber derzeit im Land Berlin.

Das Verwaltungsgericht Bremen tritt der aktuellen Berichterstattung des Magazins Der SPIEGEL (Nr. 35 vom 25.08.2018) entgegen. Das Magazin hatte in seiner letzten Ausgabe über angebliche Mauscheleien bei Klagen abgelehnter Asylbewerber berichtet.

Der Kläger begehrt die Umbettung der Urne seiner Mutter in das Grab seines Vaters. Die Mutter des Klägers habe zu Lebzeiten den ausdrücklichen Wunsch nach einer gemeinsamen Bestattung mit ihrem vorverstorbenen Ehemann geäußert. Diesen Wunsch will der Kläger erfüllen.

Der Fall: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines männlichen, ca. 2 Jahre alten Kängurus namens „Viggo", welches aus einem Tierpark stammt. Da die Mutter des Tieres verstorben war, versorgte die Antragstellerin, die zu diesem Zeitpunkt im Tierpark arbeitete, dieses mit der Flasche und nahm es bei sich zu Hause auf.

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste über die Aufhebung der Ehe einer 16-Jährigen entscheiden. Das Gericht hat wegen besonderer Härte von der Aufhebung abgesehen, weil die 16-Jährige ohne die eheliche Verbindung kein Aufenthaltsrecht mehr gehabt hätte.

Der Kläger ist der Auffassung, Toilettenanlagen an Autobahnraststätten müssten kostenlos zur Ver­fügung stehen. Es könne nicht sein, dass Reisende ihre Fahrt "mit voller Blase" zunächst fortsetzen müssten, um eine kostenlose öffentliche Toilette zu erreichen.

Nach Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Rundfunkbeitragspflicht im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf das Land Nordrhein-Westfalen einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat.