Die Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund in Sinne des Tierschutzgesetzes für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien ist.

Im vorliegenden Fall ging es um Lärmbelästigungen in Form von lauter Musik und übermäßig lauten Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) durch die Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft. Die Kläger verlangen lärmmindernde Maßnahmen.

Ein Rentner beantragte für sich und seine Ehefrau Wohngeld, da er nur über eine geringe Rente sowie ein Bankvermögen in Höhe von rund 115.000 Euro verfüge. Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, da die Vermögensgrenze von 90.000 Euro überschritten sei. Der Rentner klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Im vorliegenden Fall hatte die Behörde dem Halter eines Miniatur-Bullterriers aufgegeben, einen Wesenstest zu dessen Sozialverträglichkeit nachzuweisen, weil dieser als sog. Listenhund nach dem Gesetz als gefährlich gelte. Hiergegen wendet sich der Kläger.

Für erhebliches Aufsehen sorgte der Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Villa in Pforzheim, als er diese 2015 ohne behördliche Erlaubnis auf drei Seiten vollständig schwarz anmalen ließ und so zum Kunstobjekt machte.

Im vorliegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Halle zu entscheiden, ob ein Miniatur Bullterrier ein gefährlicher Hund ist, mit der Folge, dass für diesen die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.

Die Schulleiterin verhängte gegen den Schüler einer 7. Klasse einen Ausschluss vom Unterricht für zwei Wochen. Er soll über das Smartphone extreme Gewaltvideos und weitere XXX-Videos verbreitet haben. Mit Eilantrag wendet sich der Schüler gegen den Unterrichtsausschluss.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden befasst sich mit der Klage einer Grundschülerin, die eine Ungleichbehandlung darin sieht, dass an hessischen Schulen Fremdsprachen vornehmlich aus Gastarbeiterländern unterrichtet werden, jedoch keine Unterrichtung in dem kurdischen Dialekt Kurmanci.

Die Klägerin war zum Termin für die mündliche Prüfung im Rahmen der als Teil der ersten juristischen Prüfung abzulegenden staatlichen Pflichtfachprüfung pünktlich erschienen. Allerdings kam sie 5 min zu spät zur mündlichen Prüfung. Ihr wurde die Teilnahme am bereits laufenden Prüfungsgespräch verweigert.