Urteil: Ein Student erhielt einen Rückforderungsbescheid über mehrere Tausend Euro, obwohl diese längst beglichen waren. Wenn zur Durchsetzung von Interessen ein Rechtsanwalt notwendig wird, hat die Behörde die Kosten zu tragen.

Hausverbot - Um einen geordneten Badebetrieb zu gewährleisten, muss sich jeder Badegast an die Haus- und Badeordnung halten. Wer ständig dagegen verstößt, muß mit einem Hausverbot rechnen.

Tierschutzgesetz: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage eines Falkners und Jägers ab, der eine generelle Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz begehrte, um verwilderte Stadttauben töten zu können.

Einbürgerung - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass türkische Kinder unter Fortbestehen ihrer Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert werden können. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung waren hier gegeben.

Gebühren - Der Diebstahl eines DVBT-Empfängers (sog. Set-Top-Box) für den digitalen Fernsehempfang lässt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts die Rundfunkgebührenpflicht nicht entfallen, wenn der Betroffene weiterhin ein Fernsehgerät besitzt.

Ein Unternehmen muss das Gewicht von Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen angeben, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt.

Disziplinarsache - Eine Strafvollzugsbeamtin, die mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen eine Liebesbeziehung eingegangen ist und andere Dienstvergehen begangen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen.

Urteil: Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Vorschrift des § 6 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gegen europäisches Recht verstoße und deshalb nicht anzuwenden sei.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.01.2010 den Eilantrag von Eltern gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Bad.-Württ. wegen der zwangsweisen Durchsetzung der Berufsschulpflicht ihres Sohnes abgelehnt.

Keine Irreführung - Die Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" darf nicht untersagt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 20. Januar 2010 entschieden.