Urteil - Ein Wehrpflichtiger ist wegen des Besuchs der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom Wehrdienst zurückzustellen. Eine Heranziehung würde u.a. aus beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeuten.

Das Filmen von Demos durch die Polizei und die Übertragung der Bilder in die Einsatzleitstelle ohne Einwilligung der Versammlungsteilnehmer stellt auch dann einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, wenn keine Speicherung der Bilder erfolgt.

Das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern darf wegen rückständiger Mitgliedsbeiträge Säumniszuschläge festsetzen, und zwar auch rückwirkend. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen der sich dagegen wehrte.

Verbraucherfreundlich zeigte sich das VG Berlin, das entschieden hat, dass die Bezeichnung "Putenbrust-Fleischspieß" irreführend ist, wenn das Fleischerzeugnisprodukt nicht aus gewachsenen Fleischstücken besteht.

Tierschutz - Einem Mann aus Rheinhessen, der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen betreibt, wurde u.a. wegen unzureichender Haltungsbedingungen mit sofortiger Wirkung die gewerbsmäßige Zucht von Katzen und den Handel mit ihnen untersagt.

Eine Hochschule kann in der Prüfungsordnung für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen davon abhängig machen, dass der Bewerber das Bachelorstudium mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat.

Urteil - Die gemeinsame Einfassung von zwei nebeneinander liegenden Einzelgräbern kann ausnahmsweise auch dann zulässig sein, wenn die Friedhofssatzung Doppelgräber ausschließt.

Rauchverbot - Ein Grundschullehrer forderte die Einrichtung eines Raucherzimmers im Schulgebäude. Dies hat das Gericht abgelehnt. Ein Lehrer, der im Dienst rauchen will, muss dafür das Schulgelände verlassen, so die Richter.

Einbürgerung: Einem ausländischen Analphabeten kann nach Ermessen die Einbürgerung abgelehnt werden. Der seit 1989 im Bundesgebiet wohnende Kläger hat keine ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen, um Mindestkenntnisse der Schriftsprache zu erwerben.

Urteil: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler eines Gymnasiums in Berlin nicht berechtigt ist, das islamische rituelle Mittagsgebet während der Schulpause auf dem Schulgelände zu verrichten.