Nach Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf dürfen beamtete Lehrer ohne disziplinarische Konsequenzen streiken. Etwaige Disziplinarmaßnahmen verstoßen gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit.

Der 6. Senat des OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Zeit, die für das An- und Ablegen der Polizeiuniform erforderlich ist, nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen ist.

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt, wonach die durchgängige polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung rechtswidrig war.

Das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags.
Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags

Zeugnis - Die Ermittlung der Jahreszeugnisnote am Ende der Klassenstufe 10 unter Gewichtung der Leistungen im 1. und 2. Schulhalbjahr im Verhältnis 1 : 2 ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Lehrer müssen nicht immer die Note vergeben, die sich aus den einzelnen Noten der schriftlichen und mündlichen Leistungen ergeben. Haben sich die Leistungen zuletzt deutlich verschlechtert, kann aus einer 4,4 auch eine 5 werden.

Heilkunde - Wer kein Arzt ist und Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern darf von seinen Mitgliedern einen Mindestbeitrag auch dann verlangen, wenn das anwaltliche Einkommen den Beitrag nur gering übersteigt.

Grundschulwechsel - Der Vater eines Erstklässlers hat keinen Anspruch darauf, dass sein Sohn wegen Verbesserung des Schulweges durch einen Schulbezirkswechsel eine andere Grundschule besuchen kann. Hier liege hier kein wichtiger Grund vor.

Studiengebühren führen zu keinem Härtefreibetrag bei der Einkommensberechnung, der zu höheren Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) führen würde.