Ein für den Unterricht erforderlicher grafikfähiger Taschenrechner gehört zu den Lernmitteln, die nach den Vorschriften der Sächsischen Verfassung vom Träger öffentlicher Schulen für alle Schüler unentgeltlich bereitgestellt werden muss. Der Schulträger muss daher die Kosten eines Taschenrechners erstatten.

Im Hauptbahnhof wurden Fußball-Fans durch die Bundespolizei aufgefordert, einzeln ihren Ausweis so hochzuhalten, dass das Gesicht eines jeden einzelnen Fans zusammen mit seinem Auswies videofotographiert werden konnte. War diese Maßnahme rechtmäßig?

Ein Justizvollzugsbeamter hat unter anderem Mobiltelefone in die JVA eingebracht und an Gefangene ausgehändigt. Dies habe er aus Gutmütigkeit und nach langem Drängen eines Insassen ohne jede Gegenleistung getan. Mit seiner Klage wendet er sich gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

Ein ehemaliger Richter trat in verschiedenen Verfahren vor seinem früheren Dienstgericht als Rechtsanwalt auf. Der Präsident des OLG Hamm untersagte ihm, bis Ende 2019 vor diesem Gericht als Rechtsanwalt aufzutreten und ordnete die sofortige Vollziehung dieses Verbots an. Zu Recht?

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden bestätigte die Auffassung, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich unzuverlässig sei. Durch die Teilnahme an diversen einschlägigen Veranstaltungen habe der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil entschieden, dass die Bundespolizei nicht berechtigt war, bei dem Kläger, einem in Kabul geborenen deutschen Staatsangehörigen mit dunkler Hautfarbe, im ICE eine verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchzuführen.

Eine iranische Studentin hat ihren Abschluss im Iran an einer auf Technik, Ingenieurswissenschaften und Physik spezialisierten Universität erworben. In Deutschland möchte sie promovieren und begehrt ein Visum. Die Deutsche Botschaft in Teheran lehnte den Antrag ab, da sie ihr in Deutschland erworbenes Wissen missbräuchlich verwenden könnte.

Ein Polizeibeamter, der trotz einer Krankmeldung am Abend eine Tanzveranstaltung besucht, verstößt gegen seine Pflicht, alles Zumutbare für eine rasche Genesung zu unternehmen. Außerdem sei dieses Verhalten unkollegial, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Az. 10 L 6/14).

Ein Asylbewerber will mit seiner Klage erreichen, dass über seinen Asylantrag entschieden wird. Bereits am 04.06.2014 habe er einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt und sei auch persönlich zu seinem Verfolgungsschicksal angehört worden.

Eine Polizeikommissarin hatte personenbezogene Daten Dritter im Polizeidatensystem POLIS ohne dienstlichen Anlass abgefragt und alsdann weitergegeben und war deshalb strafgerichtlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das beklagte Land verhängte zudem die Disziplinarmaßnahme einer Kürzung der Dienstbezüge. Zu Recht?