Ein Polizeibeamter, der einer regelmäßigen Nebentätigkeit nachgeht, ohne dies seinem Dienstherrn anzuzeigen, kann aus dem Dienst entfernt werden. Erschwerend wirke, wenn die Nebentätigkeit auch in Zeiten von Erkrankungen durchgeführt werde und Erkrankungen nicht oder zu spät angezeigt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Vielzahl von Urteilen bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß erhoben wird und somit rechtens ist. Der Runkfunkbeitrag sei keine Steuer, sondern eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe, so das Bundesverwaltungsgericht.

Was ist, wenn die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht zahlen - kann die Behörde nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern fordern? Über diese Frage hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat im Rahmen von drei Berufungsverfahren entschieden, dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags verfassungsgemäß ist und die gegenüber den Rundfunkteilnehmern ergangenen Beitragsbescheide rechtmäßig sind. 

Eine Anwohnerin in Köln ist der Auffassung, durch den Straßennamen "Am Lusthaus" werde sie in einen anstößigen Zusammenhang gebracht und damit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Darüber hat nun das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

In einem Fahrzeug war eine Dashcam angebracht, die sich mittels eines Bewegungssensors automatisch einschaltete. Nachdem Kratzer am Fahrzeug festgestellt wurden, waren nach Auswertung der Videoaufzeichnungen die Nachbarn im Fokus. Diese erstatteten jedoch Anzeige gegen die Dashcam-Aufzeichnung.

Ein Hauseigentümer traute seinen Augen nicht, als er seine Wasserrechnung erhielt. Rund 1.000.000 Liter Frischwasser soll er in 18 Monaten verbraucht haben. Hier könne nur eine Fehlmessung durch den Wasserzähler vorliegen, so der Eigentümer, schließlich sei das Haus noch gar nicht bezogen.

Eine in der Landeshauptstadt Dresden geltende Regelung, dass Oberstufenschülern lediglich bei Schulwegen über 35 km Beförderungskosten erstattet werden, ist rechtswidrig. Die Stadt muss deshalb den Eltern eines die 11. Klasse eines Dresdner Gymnasiums besuchenden Schülers die Fahrtkosten fuer seinen 7,6 km langen Schulweg ersetzen.

Im Geschichtsunterricht wurde ein Schulbuch verwendet, in welchem die Landung der alliierten Truppen in Frankreich am 6. Juni 1944 als "Invasion" bezeichnet wird. Diese Darstellung hält der Vater eines Schülers für unzutreffend. Er verlangt die Verwendung eines anderen Geschichtswerks und klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Das OVG Münster hat entschieden, dass die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll unzulässig ist. Auch Sperrmüll unterfalle der einschlägigen gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 2 KrWG, der die Entsorgung von "gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen" dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorbehalte.