Weil männliche Küken zu wenig Fleisch ansetzen, werden in Deutschland jährlich ca. 45 Millionen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das Tierschutzgesetz erlaubt das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege. Liegt hier ein vernüftiger Grund vor?

Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hatte zu entscheiden, ob in einem allgemeinen Wohngebiet die Haltung von mehr als 20 Hühnern bzw. Geflügel und mehr als einem Hahn den Rahmen der wohntypischen Freizeitbeschäftigung überschreite. Der Antragsteller hielt bis zu 160 Stück Geflügel.

Eine Jura-Studentin wechselte nach 4 Semestern die Fachrichtung und beantragte abermals BAföG. Die Studentin legte u.a. dar, dass die juristische Fachsprache sie vor große Schwierigkeiten gestellt habe. Sind diese Gründe ausreichend, die ihr die Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaft unmöglich gemacht hätten?

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte zu entschieden, ob das Landratsamt die Kosten für einen privaten Kindergartenplatz erstatten muss, wenn einem dreijährigen Kind kein Platz in einer öffentlichen Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Zug durch Beamte der Bundespolizei ist rechtswidrig gewesen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Senat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Auswahl der betroffenen Personen nicht wegen ihrer Hautfarbe erfolgt ist.

In der Sache ging es um die Überprüfung eines Bescheids, in dem die Stadt Würzburg den Zutritt von Personen unter 16 Jahren zu einer LaserTag-Arena untersagt und hinsichtlich 16- und 17-Jähriger angeordnet hatte, dass für die einzelnen Teilnehmer vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen sei.

Vor der türkischen Botschaft soll eine Versammlung unter dem Motto "Ziegendemo gegen Beleidigung" stattfinden, bei der die Teilnehmer Ziegenmasken oder Kopftücher tragen und "künstlerische Schrifttafeln" vor sich aufstellen, die Teile des Gedichts "Schmähkitik" von Jan Böhmermann zeigen. Zu Recht?

Der an Multipler Sklerose erkrankte Kläger beantragte mehrmals bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme von so genanntem Medizinalhanf. Der Antrag wurde immer wieder abgelehnt. Eine Eigenfinanzierung war dem Kläger nicht möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entschieden, ob der Kläger selbst Cannabis anbauen darf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil mit wechselbaren Magazinen gefällt, das für Diskussion in der Jägerschaft sorgt. Der Deutsche Jagdverband kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste, verweist auf inhaltliche Mängel des Urteils und äußert verfassungsrechtliche Bedenken.

Die fast 90-jährige Klägerin begehrt von der Deutschen Bundesbank den Umtausch bzw. den Ersatz ihrer Banknoten im Wert von 18.500,- €. Sie hatte die Banknoten selbst zerissen. Die Bundesbank weigert sich die Banknoten zu ersetzen, weil die Zerstörung vorsätzlich erfolgt sei.