Zwei Schüler einer zehnten Klasse haben heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt und an einen Mitschüler weitergeleitet, der sie auf Instagram verbreitet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen hat. Ist ein 9-tägiger Unterrichtsausschluss gerechtfertigt?

Der Sachverhalt

Die Schulleiterin hat daraufhin die beiden Schüler vorläufig für neun Schultage vom Unterricht suspendiert. Dagegen wehren sich die Schüler im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Die Entscheidung

Die Schulleiterin habe die beiden Schüler vom Unterricht suspendieren dürfen. Einer der beiden Schüler hatte zugegeben, heimlich Bilder eines Lehrers aus dem Unterricht angefertigt und an den Betreiber des Instagram-Accounts weitergeleitet zu haben. Der andere Schüler hatte jedenfalls nicht bestritten, dem Mitschüler solche Fotos und Videosequenzen geschickt zu haben.

Die Schulleiterin habe davon ausgehen dürfen, dass die beiden Schüler zumindest in Kauf genommen hätten, dass der Mitschüler das Bild- und Videomaterial auf seiner Instagram-Seite veröffentlichen und mit beleidigenden und sexistischen Inhalten versehen würde.

Es sei lebensfremd anzunehmen, dass sie nicht gewusst hätten, was der Mitschüler mit dem Bild- und Videomaterial machen würde, zumal einer der Schüler selber einen solchen Account betreibe.

Beeinträchtigung des geordneten Schullebens

Es liege auch auf der Hand, dass bei der hier nahe liegenden Weiterverbreitung und Kommentierung in den so genannten sozialen Medien durch einen Mitschüler das geordnete Schulleben beeinträchtigt werde und dadurch das Vertrauen der Schülerschaft in einen regelgeleiteten und friedlichen schulischen Rahmen fortwährend erschüttert sei.

Das gelte in besonderem Maße, wenn die weiterverbreiteten Inhalte geeignet seien, die betroffenen Lehrkräfte in der Öffentlichkeit bloßzustellen.

Gericht:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.06.2019 - VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19

VG Berlin, PM
Rechtsindex - Recht & Urteile