Der Sachverhalt
In den anderen Fällen hat der Soldat mehrfach das Wort "Jude" in der Absicht verwendet, andere Soldaten zu beschimpfen. Während eines Ausbildungsabschnitts habe er im Unterricht aus Kabelbindern ein Hakenkreuz gebastelt. Der Soldat wendet sich mit seiner Klage gegen den Entlassungsbescheid aus der Bundeswehr.
Die Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil, Az. 10 K 3895/15) hat die Klage abgewiesen. Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die vom Kläger weitgehend bestrittenen Vorwürfe zutreffen. Auch wenn die Verwendung des Wortes "Jude" nicht in Beleidigungsabsicht erfolgt sein sollte, lasse es der Kläger jedenfalls an einem sensiblen Umgang mit der deutschen Geschichte fehlen.
Zusammen mit den beiden anderen Vorfällen habe die Beklagte die Vorwürfe zu Recht als Dienstvergehen bewertet und die Schlussfolgerung der fehlenden charakterlichen Eignung des Klägers gezogen. Den Entlassungsbescheid sah das Gericht deshalb als rechtmäßig an. Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2017 - 10 K 3895/15
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