Eltern können nicht beanspruchen, dass ihre Kinder im Land Berlin durchgehend koedukativ unterrichtet werden. Zeitweise könne nach Geschlechtern getrennt unterrichtet und erzogen werden, sofern dies pädagogisch sinnvoll sei.

Der Sachverhalt

Die Antragsteller sind Eltern zweier acht bzw. zwölf Jahre alter Töchter, die eine Schule in Berlin-Zehlendorf besuchen. Der Sportunterricht wird dort teilweise monoedukativ, also nach Geschlechtern getrennt, abgehalten. Hierin sahen die Antragsteller eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung, die zur Verfestigung von Rollenklischees führe.

Die Entscheidung

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag der Antragsteller zurück. Sie hätten keinen Anspruch auf durchgehend koedukative Erziehung ihrer Kinder. Zwar würden Schülerinnen und Schüler nach dem Berliner Schulgesetz grundsätzlich gemeinsam unterrichtet und erzogen. Sie könnten jedoch zeitweise nach Geschlechtern getrennt unterrichtet und erzogen werden, sofern dies pädagogisch sinnvoll sei und einer zielgerichteten Förderung diene.

Wegen der spezifisch pädagogischen Ausrichtung dieser Frage komme der Schule hier ein Beurteilungsspielraum zu, den das Gericht nur eingeschränkt überprüfen könne. Nach diesem Maßstab sei die Entscheidung, den Sportunterricht zeitweise nach Geschlechtern getrennt zu unterrichten, nicht zu beanstanden. In der schulpädagogischen Theorie werde über Vorzüge und Nachteile monoedukativer Erziehung bis heute kontrovers diskutiert.

Da sich aber bislang keine einheitliche, unangefochtene Lehrauffassung über ihre pädagogische Wertigkeit herausgebildet habe, sei ein koedukatives Unterrichtssystem nicht zwingend. Dass die Antragsteller eine andere pädagogische Auffassung verträten, verschaffe ihnen keinen Anspruch darauf, dass die Schule sich dieser Auffassung anzuschließen hätte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Gericht:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.07.2013 - VG 3 L 494.13

VG Berlin, PM Nr. 24/2013
Rechtsindex - Recht & Urteil
Ähnliche Urteile:

Alleinerziehende können über Nachhilfeunterricht für ihre Sprösslinge allein entscheiden. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss die Kosten ohne Wenn und Aber anteilig übernehmen. Urteil lesen

Mit Urteil entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass öffentliche Schulträger keinen Anspruch gegenüber den Eltern ihrer Schüler auf die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial haben und bestätigt somit die Entscheidung des VG Dresden. Urteil lesen

Unterrichtsausschluss - Einem Schüler, dem ein schweres Fehlverhalten gegenüber einem Mitschüler vorzuwerfen ist, darf vorrübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden. Urteil lesen

Auch ein muslimisches Mädchen muss prinzipiell am Schwimmunterrichter seiner Grundschule teilnehmen. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist dem Kind grundsätzlich zuzumuten, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de