Rechtstipp: Ein Computer, der dazu geeignet ist ins Internet zu gehen ist auch dann rundfunkgebührenpflichtig, wenn gar keine Soundkarte installiert ist und der Computer lediglich zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Laut ARAG Experten ist eine Befreiung von der Gebühr allerdings möglich, wenn für normale Rundfunkgeräte bereits Gebühren gezahlt werden.

VG Würzburg W 1 K 08.1886


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