Versicherungsrecht - Bei einem Sturm mit Windstärke 8 muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die eine Außenmarkise zerstören können. Fährt man diese dann nicht ein, verliert wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz.

Der Sachverhalt:


In dem zugrunde liegenden Fall unterhielt ein 89 Jahre alter Mann eine Wohngebäudeversicherung. Als ein Sturm mit Windstärke 8 tobte, wurden das Markisentuch und der Gelenkarm der Markise des alten Herren stark beschädigt. Er ließ die Schäden zu einem Preis von 1785 € reparieren, diese Kosten wollte er von seiner Versicherung erstattet erhalten. Diese verweigerte unter dem Hinweis darauf, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt habe, die Zahlung.

Die zuständige Richterin gab der Versicherung Recht:


Es müsse jedermann klar sein, gerade auch einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung, dass es bei Windstärke 8 zu Windstößen kommen könne, die auch eine moderne Markise zerstören können. Da der Kläger dies ignoriert hatte, bestand kein Versicherungsschutz mehr, so dass die Versicherung nicht zahlen musste, erläutern ARAG Experten.

Gericht:
AG München, Az.:112 C 31663/08

Quelle: ARAG AG