Gutachterkosten - Hat es einmal gekracht, ist die Aufregung meistens groß und der Unfallhergang nicht immer sofort eindeutig zu klären. Zur besseren Einschätzung des Sachverhalts beauftragen die Versicherungen daher gelegentlich einen Privatgutachter - und tragen in der Regel die dafür anfallenden Kosten.

Von dieser Praxis darf nach Angabe der Victoria Versicherung allerdings abgewichen werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug besteht.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte sich kürzlich mit einem solchen Fall zu beschäftigen:


Ein Mann, dessen Fahrzeug angeblich infolge eines Autounfalls beschädigt worden war, forderte von der gegnerischen Haftpflicht einen Ausgleich. Die widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten zum Tathergang veranlassten die Gesellschaft, einen Gutachter mit einer genaueren Untersuchung des Vorfalls zu betrauen – und daraufhin die Zahlung zu verweigern.

Der vorgeblich "Geschädigte" zog vor Gericht. Als sich im Laufe des Verfahrens der Verdacht auf Betrug erhärtete, verlangte die Versicherung nun auch die Erstattung der Gutachterkosten. Das Gericht unterstützte diese Forderung: Bei Betrugsverdacht habe die Versicherung durchaus das Recht, die genaueren Umstände frühzeitig durch einen Sachverständigen überprüfen und mögliche Beweise sichern zu lassen – der überführte Betrüger muss zahlen. (OLG Frankfurt, Az.: 18 W 359/08)

Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe