Versicherungsrecht - Immobilien stehen als Geldanlage hoch im Kurs. Doch man sollte darauf achten, dass die Objekte ihren jeweiligen Zwecken entsprechend versichert sind. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt nämlich nur das vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Einfamilienhaus.

Diese Erfahrung machte ein bayerischer Hausbesitzer, in dessen leer stehendem Zweithaus ein Wasserrohr brach. Das austretende Nass drang in das Nachbarhaus ein und verursachte dort einen Schaden von 5.500 Euro, den er bei seiner Privat-Haftpflichtversicherung geltend machen wollte. Da deren Zuständigkeit, wie vom Landgericht Coburg bestätigt wurde, allerdings nur das selbst bewohnte Einfamilienhaus betrifft, musste der Herr den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Lediglich für ein Wochenendhaus, erklärt die Victoria Versicherung, wäre unter Umständen die Versicherung zuständig gewesen. Daher ist es ratsam, sich bereits bei Abschluss einer Versicherung mit deren Leistungsspektrum auseinanderzusetzen.
(LG Coburg, Az.: 11 O 720/07, OLG Bamberg, Az.: 1 U 34/08)

Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
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