Wer einmal lügt… Wer einen Schaden bei der Versicherung meldet, sollte unbedingt wahrheitsgemäß Auskunft geben, andernfalls geht der Leistungsanspruch verloren. Dann hilft es auch nicht, wenn die richtigen Angaben später "nachgereicht" werden. Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg.
Ein Autobesitzer hatte seinen Wagen angeblich beim Ausparken aus der Tiefgarage beschädigt und wollte hierfür seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Soweit kein Problem, allerdings stellte sich bei einer Ortsbesichtigung heraus, dass der Schaden so nicht zustande gekommen sein konnte. Die Konsequenz: Die Versicherung versagte die Regulierung wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht. Später berichtigte der Mann seine Angaben, doch das änderte nichts mehr. Die Richter sahen die berechtigten Interessen des Versicherers durch die erste Falschanzeige so nachhaltig verletzt, dass dieser den Versicherungsschutz verweigern durfte.
OLG Brandenburg, Az.: 3 U 98/08
Quelle: Hamburg-Mannheimer Sachversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
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