Das Oberlandesgericht Oldenburg verkündet, soweit rekonstruierbar, einen neuen Rekord in Sachen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften.

Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen

Besonders häufig sind beim Oberlandesgericht Oldenburg Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen aus dem Straßenverkehr. Aber langweilig sind sie deswegen nicht unbedingt. Auch altgediente Richter erleben immer mal wieder eine Überraschung. So auch bei einem Fall, den der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg kürzlich entschieden und damit die Vorentscheidung des Amtsgerichts Cloppenburg bestätigt hat.

Rekord dient nicht zum Nachahmen

Ein Mann war tatsächlich mit 133 km/h innerorts in Cloppenburg geblitzt worden, also mit sage und schreibe 83 km/h zu viel – und das nicht etwa nachts, sondern zu ziviler Zeit, um 18:22 Uhr. Auf dem Blitzfoto war er zur Überzeugung des Gerichts – anders als er selbst meinte - gut zu erkennen, da gab es keine Ausrede mehr. Eine solch hohe Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ist, soweit rekonstruierbar, beim Oberlandesgericht "Rekord".

Der Mann muss jetzt eine Geldbuße von 1.360 Euro zahlen und seinen Führerschein für drei Monate abgeben.

Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 17.01.2019 - 2 Ss(OWi) 11/19

OLG Oldenburg, PM 17/2019
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