Wann sollte man sich am besten wehren, wenn das eigene Auto vom VW Abgasskandal betroffen ist, weil es mit dem EA 189-Motor ausgestattet ist? Mit dieser Frage müssen sich derzeit tausende Besitzer von Volkswagen-, Audi-, Seat- und Skoda-Dieselmodellen auseinandersetzen.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einige Autofahrer haben sich bereits entschlossen, deswegen gegen Volkswagen vorzugehen. Erste Klagen von betroffenen Autofahrern wurde bereits bei Gericht eingereicht - auch von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Doch die allermeisten Autofahrer sind sich momentan vor allem unsicher, ob und was sie tun sollen.

Ist es am besten, die eigenen Rechte bereits jetzt zu sichern? Reicht es aus, einfach einen Musterbrief auszufüllen und abzusenden? Oder sollten sie doch besser die von VW versprochene Nachbesserungsaktion im kommenden Jahr abwarten?

Die in den Medien geäußerten Expertenempfehlungen sind widersprüchlich, sodass sie unsicheren Dieselbesitzern auch nicht weiterhelfen. Vor allem Autoexperten empfehlen, dass die Betroffenen weiter abwarten sollten, da noch vieles unklar sein und die Nachbesserungen ohnehin kommen werde. Der Rat, dass Autofahrer mit einem EA 189-Modell einfach weiter abwarten sollten, ist aus rechtlicher Sicht allerdings nicht vollständig durchdacht und für etliche Autobesitzer auch kein angemessener Rat. Hierfür gibt es – gerade bei Autokäufen, die noch nicht lange her sind - gewichtige rechtliche Argumente für ein sofortiges Tätigwerden. Weiteres Abwarten kann die eigene Rechtsposition gerade bei Käufern, bei denen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eingreifen, sogar verschlechtern.

Autokäufer müssen nicht auf die von Volkswagen in Aussicht gestellte Nachbesserungsaktion warten

Wenn Autobesitzer ihr Fahrzeug während der letzten 24 Monate gekauft haben, dann stehen ihnen bereits jetzt die gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Und es gibt Gründe, dass betroffene VW-, Audi-, Seat- oder Skoda-Besitzer sie bereits jetzt geltend machen sollten. Im Rahmen der Gewährleistungsrechte können Autobesitzer die Nachlieferung eines mangelfreien Autos verlangen, ohne im Gegenzug Nutzungsersatz zahlen zu müssen. Wenn jedoch die Nachbesserung konkret „vor der Türe steht“, dann ändert sich die Rechtslage und die Autokäufer können nicht wie jetzt aktuell eine Nachlieferung verlangen.

Dies ist natürlich nur eine sehr grob Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten. Nur eine Einzelfallprüfung kann hier den Besitzern der Audi Q5-Modelle (und weiterer Audi-Modelle) rechtliche Gewissheit verschaffen. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung die für „alle“ vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.

Wenn Autobesitzer wissen wollen, wie sie sich in ihrem Fall am besten wehren können, dann sollten ihre Ansprüche - und auch eventuell laufende Fristen - von einem Fachanwalt überprüfen lassen.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Weitere Informationen rund um das Thema Käuferrechte und Musterbriefe im VW Skandal befinden sich auf der Spezialseite  www.vw-schaden.de. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Grossschadenfälle und Verbraucherrechte.