Rechtstipp: Falschparker, die buchstäblich in letzter Sekunde ihren Wagen vom Haken des Abschleppdienstes holen, müssen die Kosten für den Einsatz trotzdem zahlen. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.

Dort wurde ein verkehrswidrig geparkter PKW noch vor Beendigung eines Abschleppvorgangs weggefahren - der Halter aber dennoch von dem polizeilich herbeigerufenen Abschleppunternehmen in Anspruch genommen. Der Halter musste die Kosten sogar tragen, obwohl nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderer PKW abgeschleppt wurde (VG Koblenz, Az.: 3 K 416/08.KO).