Der Versicherer darf seine Leistung um 25% kürzen, wenn der Vorwurf der grob fahrlässig fehlerhaften Sicherung eines verladenen Pkw allein darin besteht, dass der sachunkundige Versicherungsnehmer sich nicht hinreichend über notwendige technische Anforderungen vergewissert hat.

Der Sachverhalt


Wer seine Ladung - hier einen Porsche auf einem Anhänger - nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung eine Kürzung in Höhe von 25 Prozent vornehmen. Das teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Der Autoliebhaber hatte seinen bei der Versicherung vollkaskoversicherten, hochwertigen Porsche auf seinen Anhänger verladen und dabei einen falschen Schwerpunkt gesetzt. Der Pkw geriet mit dem Anhänger ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab. Dadurch wurde der Porsche erheblich beschädigt. Die Versicherung erhob den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Fahrzeughalter klagte, scheiterte jedoch vor Gericht.

Die Entscheidung

Mit der unzureichenden Verladung des Luxusfahrzeugs habe der Kläger die zu beachtende Sorgfalt in einem besonders hohen Maße außer Acht gelassen. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug wegen seines Heckmotors ein besonderes Gefahrenpotential für einen Transport aufwies. Der Fahrzeughalter habe sich dessen ungeachtet nicht nach den geltenden Sicherungsvorschriften erkundigt. Eine Leistungskürzung von 25 Prozent sei angemessen, da das Fehlverhalten grob fahrlässig gewesen sei. Im Hinblick aber auf die Dauer der Pflichtverletzung sei diese „im unteren Bereich“ anzusiedeln.

Dieses Urteil zeigt, dass im Vergleich zur alten Rechtsprechung jetzt selbst bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit Abstufungen je nach Grad des Verschuldens gemacht werden können, erläutern die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

Gericht:
OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.12.2010 - 5 U 395/09

Informationen: www.verkehrsrecht.de
Rechtsindex