Berlin (DAV). Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Oft wird man schon bestraft, wenn man keine Weste dabei hat.
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orange sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen hohe Bußgelder, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten Fahrzeugen.

Einige Länder im Überblick

Seit Februar 2007 besteht in Belgien eine Warnwestenpflicht. Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge – also auch Motorradfahrer – müssen beim Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne die Weste anlegen. Das Nichtanlegen der Warnweste kann mit bis zu 1375 Euro Bußgeld bestraft werden.

Wenn Autofahrer in Italien außerhalb geschlossener Ortschaften ihr Fahrzeug verlassen, um das Warndreieck aufzustellen, müssen sie eine Warnweste tragen. Anderenfalls droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 36 Euro.

Kroatien hat im Januar 2006 eine Warnwestenpflicht eingeführt, die auch für Motorradfahrer gilt. Zuwiderhandlungen werden derzeit allerdings noch nicht geahndet.

Norwegen:
Die Warnwestenpflicht gilt für Auto- und Motorradfahrer gleichermaßen, allerdings nur für in Norwegen zugelassene Fahrzeuge. Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird zunächst jedoch noch nicht mit einem Bußgeld belegt.

Österreich: Warnwesten müssen mitgeführt und getragen werden, wenn der Fahrer wegen eines Unfalls oder Panne das Fahrzeug verlässt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 36 Euro geahndet. Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Wer in Portugal keine Warnweste im Auto hat, muss mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro rechnen. Wenn man die Weste im Bedarfsfall nicht anlegt, beträgt das Bußgeld 120 bis 600 Euro. Diese Pflicht betrifft jedoch nur Fahrer von Autos, die in Portugal zugelassen sind (also auch in Portugal zugelassene Mietwagen).

Slowakei: Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne verlassen. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße von mindestens 50 Euro.

Spanien: In Spanien sind Warnwesten für Autofahrer vorgeschrieben, die Nichtbefolgung wird mit Geldbußen von bis zu 90 Euro geahndet.

Wer einen Verkehrsrechtsanwalt in seiner Nähe sucht, bekommt ihn von der Deutschen Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute) benannt oder man sucht selbst im Internet unter
www.anwaltauskunft.de