Aufgrund eines Massengentests wurden bei zwei DNA-Proben starke Ähnlichkeiten zum Tätermaterial festgestellt. Es waren Verwandte des Täters. Aufgrund dieses "Beinahetreffers" erwirkte die Polizei einen Gerichtsbeschluss für eine DNA-Probe des Angeklagten, der als Minderjähriger nicht in das Raster des Massengentests fiel.

Ein türkischer Staatsangehöriger, der auf YouTube Videos verbreitet die den Terrorismus und den gewaltsamen Dschihad unterstützen, muss damit rechnen aus Deutschland ausgewiesen zu werden.

Nach einem Fußballspiel wurde einem Fan von der gegnerischen Mannschaft die Fan-Jacke gewaltsam weggenommen. Raub oder Bagatelldelikt war hier die Frage. Das OLG Nürnberg sah einen Raub, da sich der Täter vorbehalten hatte, was mit der Jacke passieren soll.

Nach Urteil des OLG Karlsruhe kann die Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B.", eine Abkürzung für die Worte "all cops are bastards", bei einem Fußballspiel grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden.

Das LG Berlin hat einen 30jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieser hatte in der Toilettenkabine einer Grundschule ein achtjähriges Mädchen sexuell missbraucht.

Gegen den früheren Kommandanten des Segelschulschiffs der Marine "Gorch Fock" und gegen den Schiffsarzt wird es kein gerichtliches Strafverfahren wegen des Todes der im Jahr 2008 verunglückten Offizieranwärterin Jenny B. geben.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten aufgehoben. Mit dieser Rüge wurde beanstandet, dass die Verteidigung eine Belastungszeugin nicht befragen konnte.

Eine für April geplante Versammlung vor dem Braunschweiger Schloss mit dem Ziel, das Lied "Ein junges Volk steht auf" zu singen und öffentlich zu besprechen, darf nicht stattfinden. Das Absingen des Liedes erfüllt den Straftatbestand des § 86a StGB.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat § 67 Abs. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) insoweit für verfassungswidrig erklärt, als er die Anrechnung einer im Maßregelvollzug verbrachten Zeit auf sog. verfahrensfremde Freiheitsstrafen auch in Härtefällen ausschließt.

Das OLG Koblenz verurteilte einen Mann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 27.000 Euro. In einer tätlichen Auseinandersetzung verlor das Opfer sein rechtes Auge. Der Faustschlag war nicht durch Notwehr gerechtfertigt.