In einem Festzelt auf dem Oktoberfest vergaß ein 28-jähriger Bauingenieur seinen Anstand und versuchte aufdringlich eine 34-Jährige "anzubaggern". Die Situation eskalierte, die mit einem Polizeieinsatz endete. Der 28-Jährige wurde nun wegen sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe von 5.400 € verurteilt.

Der Sachverhalt

Der 28-jährige Bauingenieur tanzte in einem Bierzelt auf dem Oktoberfest auf der Bank neben der 34-jährigen Geschädigten. Er fragte die 34-Jährige, ob sie mit ihm von der Bank nach unten gehen, ein bisschen tanzen und mit ihm "rummachen" möchte. Diese antwortete mit einem deutlichen Nein und drehte sich vom ihm weg.

Der 28-Jährige ließ aber nicht locker und fasste ihr nun an ihre linke Gesäßhälfte, worauf sie sich zu ihm umdrehte und ihn bat, sie in Ruhe zu lassen. Sie drehte sich wieder ihren Begleiterinnen zu, woraufhin der 28-Jährige sie von hinten umarmte und mit der linken Hand ihre rechte Brust drückte. Die erzürnte Geschädigte erklärte lautstark, dass er beim nächsten Mal "eine fangen" werde.

Als der 28-Jährige ihr lachend erneut zielgerichtet ans Gesäß fasste, schlug sie mit der linken Faust zu und traf seitlich leicht den rechten Unterkiefer des 28-Jährigen. Der lachte nur und griff nochmals an das Gesäß der Geschädigten, die ihn wütend anschrie. In der Folgezeit mischte sich auch der Begleiter des 28-Jährigen massiv in das Geschehen ein und drohte der Geschädigten mit der Faust.

Die Entscheidung

Die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München verurteilte den 28-Jährigen wegen sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe von 5.400 € (90 Tagessätze zu je 60 €).

Das Gesetz sieht für den sexuellen Übergriff sechs Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor, so die Richterin. Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, im Übrigen sozial integriert ist, sich deutlich und von Einsicht und Reue getragen entschuldigt hat und auch die Voraussetzungen einer alkoholbedingt verminderten Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sind (Alkoholisierung von maximal 1,79, wahrscheinlich 1,26 Promille), nahm das Gericht einen minder schweren Fall an.

Das Strafmaß

Das Gericht verschob auch wegen der Schadenswiedergutmachung den Strafrahmen nach unten. Im Rahmen des so gefundenen Strafrahmens sprach zu Lasten des Angeklagten seine Hartnäckigkeit zum Nachteil der Geschädigten. Er ließ sich auch von ihrer körperlichen Abwehr nicht zur Einsicht bringen. Die Geschädigte zeigte sich nach wie vor emotional beeindruckt durch das Verhalten des Angeklagten und seines ihr drohenden Begleiters.

Andererseits war zu sehen, dass er die Tat eingeräumt hat, die Verantwortung dafür übernommen hat, sich im Rahmen eines Gesprächs in der Hauptverhandlung bei der Geschädigten mehrfach entschuldigt und verstanden hat, was sein Verhalten für die Geschädigte bedeutete. Der Angeklagte hat die Verantwortung für sein Verhalten übernommen, sein Opfer regelrecht gebeten, einen Entschädigungsbetrag (...von 1000 €...) anzunehmen, damit ihm durch seine "Dummheit" nicht seine Zukunft verbaut wird. Die Geschädigte zeigte sich dazu bereit.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 18.02.2019 - 821 Ds 454 Js 208997/18

AG München, PM 74/2019
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