Zwei Brüder wollten ihren Schwager zur Rede stellen, weil er ihre Schwester misshandelt und vergewaltigt habe. Der Schwager zeigte keine Einsicht und drohte damit, die Familienehre zu beschmutzen. Die Situation eskalierte und endete in einer schweren sexuellen und körperlichen Misshandlung des Schwagers. Die Brüder wurden nun verurteilt.

Der Sachverhalt

Das Tatopfer war nach islamischem Recht mit der Schwester der beiden Angeklagten verheiratet. Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah es die Kammer als erwiesen an, dass die Schwester von dem späteren Opfer misshandelt und vergewaltigt worden war.

Anlässlich einer Zusammenkunft in der Wohnung des Opfers hätten die Angeklagten, von denen einer mit der Schwester und dem Schwager in der Wohnung zusammengelebt habe, beschlossen, den Schwager zur Rede zu stellen. Als der Schwager daraufhin die - nicht anwesende - Schwester der Angeklagten als Hure beschimpft und gedroht habe, die Familienehre zu beschmutzen, indem er Nacktfotos von seiner Frau in das Internet stellen würde, sei es zunächst zu einem Gerangel gekommen, in dessen Rahmen der Schwager einen der Angeklagten mit einer Schere an der Hand verletzt habe.

Nachdem das wehrhafte Opfer mit Faustschlägen zu Boden gebracht worden sei, habe sich einer der Angeklagten auf den Mann gesetzt und ihn am Boden fixiert. Zur Demütigung hätten die Angeklagten dem Mann dann zunächst die Haare im Stirnbereich geschnitten. Die davon mit einer Handykamera gefertigten Videoaufnahmen hätten als Druckmittel dafür dienen sollen, dass der Schwager die Aufnahmen von seiner Frau nicht veröffentlichte.

Sodann hätten sich die Angeklagten - einhergehend mit der an ihren Schwager gerichteten Frage, wo sein Telefon sei, auf dem die Angeklagten die Nacktaufnahmen ihrer Schwester vermuteten - entschlossen, ihn weiter dadurch zu demütigen, dass sie ihm die Hose heruntergezogen und ihn mit einer Mohrrübe rektal penetrierten.

Im Anschluss daran habe man den Mann veranlasst, die Schuhe der Angeklagten zu küssen und ihm mit einem Badelatschen ins Gesicht geschlagen. Etwas später habe einer der Angeklagten im Einvernehmen mit seinem Bruder dem Opfer noch zwei Schläge mit einem Holzstock gegen den Kopf versetzt, die zu Risswunden geführt hätten. Das gesamte Vorgehen sei mit der Handykamera aufgezeichnet worden.

Die Entscheidung

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten in der Anklageschrift u.a. die Begehung eines versuchten Totschlags vorgeworfen. Die Kammer vermochte jedoch nicht festzustellen, dass die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt haben, zumal nicht habe ermittelt werden können, mit welcher Wucht die Stockschläge gegen den Kopf des Opfers geführt worden seien.

Die beiden 35 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen schwerer Vergewaltigung bzw. wegen schwerer sexueller Nötigung, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu Freiheitsstrafen von 5 Jahren und 6 Monaten bzw. von 4 Jahren verurteilt. Das verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 24.01.2017

LG Osnabrück
Rechtsindex - Recht & Urteile
Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de