Ein 19-Jähriger kam gemeinsam mit einem Bekannten auf die Idee, Freunde mit falschen Polizeikontrollen zu ärgern. Dazu bestellte er sich im Internet ein Blaulicht und einen LED Blitzer. Mit seinem gemieteten PKW folgte er einem Bekannten, der von einem Zivilfahrzeug ausging und anhielt. Der falsche Polizist wurde nun verurteilt.

Der Sachverhalt

Der Fahrer ging davon aus, dass sich ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei hinter ihm befindet und er nun einer Verkehrskontrolle unterzogen wird. Er fuhr daraufhin an den rechten Fahrbahnrand und hielt dort an. Der 19-Jährige stoppte hinter dem Fahrzeug des Geschädigten und kam mit einer gelben Warnweste bekleidet an das Fahrerfenster des Fahrzeugs.

Durch das geöffnete Fahrerfenster verlangte er Führerschein und Fahrzeugpapiere. Der Fahrer kannte den Münchner jedoch von früher und wusste, dass er nicht bei der Polizei ist. Da er von der Aktion nicht viel hielt, fuhr er weiter und verständigte die Polizei von dem Vorfall.

Das Urteil des Amtsgerichts München

In der Sitzung am Amtsgericht München entschuldigte sich der Münchner bei seinem Bekannten. Um dem Angeklagten die strafrechtliche Bedeutung seines Verhaltens eindringlich zu Bewusstsein zu bringen, wurde die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000.- an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt.

Strafe: 1000 Euro, 2-seitiger Aufsatz und 3-monatiges Fahrverbot

Da der Angeklagte Soldat werden möchte und die Tat und das Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung darauf hindeuten, dass dieser zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neigt, wurde er darüber hinaus zur Abfassung eines 2-seitigen Aufsatzes angewiesen zum Thema "Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?".

Da die Tat zudem eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt, wurde gegen ihn außerdem ein 3-monatiges Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt, so das Urteil des Amtsgerichts München. Der Münchner war zudem einverstanden, dass das Blaulicht und der LED-Blitzer eingezogen werden.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 17.08.2016 - 1034 Ds 468 Js 178122/16

AG München, PM 85/16
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