Das FG Rheinland-Pfalz hat durch Urteil entschieden, dass es sich bei der Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung nicht um eine freischaffend künstlerische, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die der Gewerbesteuer unterliegt.

Auch wenn Hauptzweck der Tantramassage das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre ist, so steht doch außer Frage, dass diese Massagen, insbesondere dann, wenn der Intimbereich einbezogen wird, auch "sexuelles Vergnügen" hervorrufen können.

Ein ausbildungs- und praxisintegrierender Studiengang (Duales Studium) sei als Erstausbildung bzw. Erststudium anzusehen. Dieser sei erst abgeschlossen, wenn der angestrebte akademische Grad erreicht sei bzw. das Studium aus anderen Gründen ende.

Die Gewährung von Kindergeld ist ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig. Daher könne auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegen stehen.

Wer Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine "Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung" (sog. Hotelsteuer) und muss seine Leistungen deshalb dem Regelsteuersatz unterwerfen. Bei einem Bordell fehle es am Tatbestandsmerkmal der "Beherbergung".

Nach Urteil des BFH trifft den Steuerberater ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine "komprimierte" Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln.

Nach Urteil des VGH Baden-Württemberg darf die Stadt Baden-Baden für eine 146 m² große und vom Eigentümer selbst genutzte Zweitwohnung 3.387,90 Euro Zweitwohnungssteuer verlangen. Die festgesetzte Zweitwohnungssteuer sei der Höhe nach nicht unverhältnismäßig.

Mit Urteil hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z.B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung nicht als sog. "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend gemacht werden können.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einzuholen, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.

Das Finanzgericht Münster hat durch Urteil entschieden, dass bei einer Flugbegleiterin der Werbungskostenabzug in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen sind. Das Urteil dürfte für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen relevant sein.