Wie die Kosten für ein Studium steuerlich abgesetzt werden können, beschäftigt seit mehreren Jahren die Gerichte. Für das zweite Studium bzw. das Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung konnte die Rechtslage inzwischen geklärt werden. Beim Erststudium steht eine abschließende Entscheidung hingegen noch aus.

Durch Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden müssen. Die Versorgung von Haustieren habe einen engen Bezug zur Hauswirtschaft und werde deshalb von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens, welches Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde hinterzogen hat (rund 1,6 Mio Euro).

Durch den Abzug individueller Werbungskosten auch bei Anwendung der 1%-Regelung werde die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber alle Kosten tragen, und Arbeitnehmern, die die PKW-Kosten teilweise selbst tragen müssen, abgemildert.

Mit Urteil (VI R 82/13) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann. Für die Einkommensteuererklärung gilt insoweit nichts anderes als für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze.

Mit Urteil hat der Erste Senat des BVerfG §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer  und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar, der Gesetzgeber muss aber bis 30.06.2016 eine Neuregelung treffen.

Gerichts- und Anwaltskosten eines Scheidungsprozesses seien außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten seien zwangsläufig entstanden, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden könne. Diese Abzugsmöglichkeit habe der Gesetzgeber nicht einschränken wollen.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 17.12.2014 zu entscheiden haben, ob die Bevorzugung von Firmenerben verfassungsgemäß ist. Bei Firmenerben wird derzeit ein großer Teil des Vermögens zu Schonvermögen erklärt, was bei Privaterben nicht der Fall ist. 

Seit dem 1.1.2014 ist es in Kraft, das neue Reisekostenrecht. Die Kerninhalte sind Änderungen bei Übernachtungskosten und Verpflegungspauschale sowie beim Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte". 

Das FG Rheinland-Pfalz hat durch Urteil (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht entschieden, dass Scheidungskosten auch nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können.