Das Finanzgericht Köln die Klagen von vier Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG auf Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuerbefreiung abgewiesen. Die Unternehmen übten keine Post-Universaldienstleistungen aus und könnten daher die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG nicht in Anspruch nehmen.

Müssen Krankenversicherungsbeiträge, die man als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht hat, gekürzt werden, wenn man im Rahmen eines Bonusprogramms von der Krankenkasse 150 € erhalten hat? Darüber hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden.

Mit Urteil (Az. 7 K 1377/14) hat das Finanzgericht Stuttgart entschieden, dass Kosten für die Entmüllung eines zum Nachlass gehörenden Hauses keine abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten darstellen, sondern als Kosten für die Verwaltung des Nachlasses im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig sind.

Müssen Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen? Über diese Frage hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil (Az. III R 9/14) entschieden, dass für ein volljähriges Kind unter 21 Jahren, das als arbeitsuchend gemeldet ist und einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, Kindergeld beansprucht werden kann, sofern diese Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasst.

Konkret ging es um die Frage, ob ein Nissan Navara King Cab, Typ D 40 kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen (Pkw) oder als Lastkraftwagen (Lkw) einzustufen ist. Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung würden deutlich überwiegen, so der Halter.

Der Kläger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile. Steuererklärungen gab er keine ab. Es folgte eine Steuerfahndung...

Ein Reichsbürger erhebt Klage bei einem Gericht, das nach eigener Auffassung keine gesetzliche Legitimation besitzt. Trotzdem beantragt er, das Finanzamt zu verurteilen, die Steuerbescheide ersatzlos aufzuheben und die bereits getätigten Pfändungen allesamt aufzuheben. Das Gericht entschied kurz und knapp.

Ein "Reichsbürger" streitet mit dem Finanzamt um die Erstattung von Steuerbeträgen aus Anlass der behaupteten fehlenden Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland und der behaupteten Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes. Das Finanzamt handele ohne Rechtsgrundlage, auch das angerufene Gericht besitze keine Legitimation.

Eine Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Niedersächsische Finanzgericht hat durch Urteil (3 K 297/14) entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.