Rechtsinfo - Unterschiedliche Umsatzsteuersätze bei dem Verkauf von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zur Lieferung außer Haus

Die Klägerin betreibt in einem Einkaufszentrum einen Imbiss. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Abgabe von Speisen mit einem Umsatzanteil von 90% dem Regelsteuersatz (Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle) und nur mit 10% dem ermäßigte Steuersatz (Lieferung außer Haus ) zu unterwerfen sei Das Gericht hat dies bestätigt. Der Verzehr der Speisen habe in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Abgabeort stattgefunden. Hiervon sei schon im Hinblick auf die fehlende wärmeisolierende Verpackung auszugehen.

Rechtsgrundlagen:
UStG 1999 § 3 Abs. 9
UStG § 12
AO § 162

Gericht:
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2005, Az. 13 K 2530/01 U
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