Eine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke. Die Klägerin muss sich auch nicht auf eine Reparatur der Perücke einlassen, mit der sie ihre Haarlosigkeit durch Tragen eines Kopftuchs 8 bis 12 Wochen kaschieren soll.

Das Sozialgericht Speyer hatte zu entscheiden, ob der Anspruch eines Kindes auf Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen wird, wenn die Mutter durch Geheimhaltung des Namens des Vaters ihrer Tochter verhindert, dass Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen Tochter geltend gemacht werden können.

Der Kläger hatte gekündigt, um einen einjährigen Vorbereitungskurses zum Meister besuchen zu können. Mit seiner Klage begehrt er die Aufhebung einer Sperrzeit. Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass ohne konkret drohende Kündigung ein Beschäftigungsverhältnis nicht einfach so aufgegeben werden dürfe.

Ein deutscher Rentner, der im Ausland lebt, verlangt eine Reduzierung seiner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, weil die Beiträge seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Der Beitrag müsse jedenfalls so bemessen sein, dass sein Überleben nicht beeinträchtigt werde.

Ein Motorradfahrer war privat unterwegs, als ihm ein Fahrradfahrer die Vorfahrt nahm. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, war der Motorradfahrer ausgewichen, kam jedoch zu Fall und zog sich u.a. Verletzungen der Schultergelenke zu. Er begehrt die Anerkennung als Arbeitsunfall.

Eine Justizbeschäftigte sah sich wegen Mobbings nicht mehr in der Lage, an ihrem bisherigen Amtsgericht die Arbeit aufzunehmen. Freigestellt ohne Gehaltszahlung beantragte sie Arbeitslosengeld I. Die Arbeitsagentur lehnte ab, weil sie in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehe und somit nicht arbeitslos sei. Zu Recht?

Das Sozialamt darf die Sozialhilfe einer Pflegebedürftigen rückwirkend um Geldbeträge kürzen, die diese von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten hat. Die daraus folgenden Rückforderungen darf das Sozialamt durch Anrechnung auf die laufende Grundsicherung sofort durchsetzen.

Die Klägerin hat am letzten Tag der Berufungsfrist ohne Verwendung einer qualifizierten Signatur elektronisch eine Datei in das EGVP des LSG übermittelt. Diese Datei enthielt den Schriftsatz mit der Bilddatei einer zuvor eingescannten Unterschrift der Klägerin und wurde noch am selben Tag durch einen Justizbediensteten ausgedruckt. Zulässig?

Die klagenden Eheleute begehren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Im Streit steht insbesondere, ob das Hausgrundstück mit Einfamilienhaus wegen seiner Größe als Vermögen zu berücksichtigen ist. Muss die Familie nach Auszug der Kinder das Eigenheim verkaufen?

Eine Frau bezog seit einigen Jahren Witwenrente. Während eines Urlaubs entschloss sie sich spontan zu einer Eheschließung in einer Wedding Chapel in Las Vegas. Rund 10 Jahre später erfuhr die Rentenversicherung von dieser Eheschließung und fordert über 70.000€ zurück.