Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden (BGH, amtl. Leitsatz).

Nach Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen muss ein Hartz-IV-Empfänger, der Vermögenswerte auf einem Schweizer Konto verschwiegen hatte, Grundsicherungsleistungen für ca. 10 Jahre i.H.v. 175.000 € zurückzahlen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte zu entscheiden, ob Dolmetscherkosten durch die Krankenkasse zu erstatten sind, wenn ohne Übersetzung die medizinische Versorgung gefährdet gewesen wäre.

Im vorliegenden Fall fühlt sich ein ALG-II-Empfänger von der zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters ungerecht behandelt. Mit Eilantrag wendet er sich an das Sozialgericht Mainz, mit dem er vom Jobcenter die Zuweisung einer anderen Sachbearbeiterin verlangt.

Weil das Jobcenter die Halbwaisenrente auf seine Hartz-IV-Leistungen anrechnete, erhielt ein Leistungsempfänger weniger Arbeitslosengeld II. Nachdem sich herausstellte, dass er die Rente nicht hätte erhalten dürfen, musste er den Betrag zurückzahlen. Das begründe aber keinen Anspruch auf rückwirkend höheres Arbeitslosengeld II.

Ein Hartz-IV-Empfänger wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Ankündigung des Jobcenters Landkreis Konstanz, seine Leistungsakte zukünftig elektronisch zu führen (so genannte eAkte). Er sieht seine persönlichen Daten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt.

Im vorliegenden Fall berücksichtigte das Jobcenter sämtliche Einnahmen eines Hartz-4-Empfängers, darunter auch die 50 Euro Taschengeld der Großmutter. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass das Taschengeld seiner Großmutter in Höhe von 50 Euro monatlich anrechnungsfrei sein müsse.

Bei der Anforderung von Unterlagen von selbständigen Aufstockern darf das Jobcenter keine zu hohen Hürden setzen. Die Annahme von Originalunterlagen darf das Jobcenter nicht verweigern. Auch Angaben, die erst im Widerspruchsverfahren erfolgen, muss das Jobcenter noch berücksichtigen.

Nach Urteil des Sozialgerichts Detmold, hat eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien habe, keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Mehrere Bauarbeiter befanden sich in einem Transporter auf dem Heimweg. Weil die Luft im Auto so schlecht war, gerieten die Kollegen in Streit. Die Situation eskalierte und ein Kollege wurde zusammengeschlagen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Der Streit sei aus kulturellen Differenzen eskaliert. Nun entschied das LSG Stuttgart.