Bei einem unter Diabetes mellitus Typ I leidenden Kind ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und damit eine Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 1 - SGB IX festzustellen, wenn eine instabile Stoffwechsellage gegeben und ein hoher Therapieaufwand erforderlich ist.

Wer ALG-II bezieht, muss Meldeaufforderungen der Job-Center nachkommen. Diese erstatten dann auch die Fahrtkosten, meist aber nicht vollständig. Nun wurde mit Urteil entschieden, dass die Fahrtkosten vollständig zu ersetzen sind.

Nach dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts stellt ein Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen eines Hartz-IV-Antragsstellers kein Vermögen dar, das verwertbar und marktfähig sei. Das hindere der grundbuchgesicherte Rückübertragungsanspruch.

Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht länger als sechs Monate dauern. Dies gilt auch dann, wenn die Wartezeit durch das vorgezogene Abitur (z.B. die Mainzer-Studien-Stufe) verursacht worden ist.

Das Sozialgericht Chemnitz hat mit Urteil entschieden, dass Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des sog. Erwerbstätigenfreibetrags zu berücksichtigen ist. Diese Rechtsauffassung hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil für zutreffend erachtet.

Das Sozialgericht Mainz sieht mit Urteil keine Pflicht von gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) ihrer an einem Lipödem erkrankten Versicherten zu übernehmen.

Zeiten der Kindererziehung können nur dann die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit nach § 123 SGB III erfüllen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt auch, wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden.

Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre Enkelkinder übertragen wurde, so das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.

Nach Auffassung des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Gericht hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt.

Wer nachts vor einer Diskothek mit einem aggressiven Unbekannten eine Schlägerei anzettelt, gefährde sich leichtfertig selbst und handele grob fahrlässig, so das Urteil des Gerichts. In einem solchen Fall gibt es keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz.