Der Fall: Ein selbständiger Versicherungsfachwirt zeigte der Berufsgenossenschaft den Verdacht einer Berufskrankheit an. Er leide an wiederkehrenden schweren Depressionen. Schuld daran seien die langen Arbeitszeiten, der Umgang mit teils schwierigen Kunden und Kollegen und der mangelnde Rückhalt durch Vorgesetzte.

Anlässlich seiner gestrigen feierlichen Amtseinführung hat der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts Günther Kolbe auf eine Klagelawine hingewiesen, die derzeit die sieben bayerischen Sozialgerichte erfasst.

Im vorliegenden Fall war der Kläger nicht anwaltlich vertreten (Naturalpartei) und erhob eine Klage mittels einer elektronischen Nachricht über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die Klage war jedoch nicht ausreichend elektronisch signiert. Das Sozialgericht Dresden hat die Klage abgewiesen.

Das Haus des Ehemannes stellt verwertbares Vermögen dar, das der Bewilligung von Pflegewohngeld entgegensteht. Daran ändere auch nichts, dass das Haus im Alleineigentum des Ehemannes steht und der Ehegatte sich weigert, es zur Deckung der Pflegekosten seiner Ehefrau einzu­setzen.

In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass Schmerzensgeld grundsätzlich kein einzusetzendes Vermögen nach § 90 SGB XII ist. Schmerzensgeld stünde sonst nicht mehr für dessen eigentlichen Zweck, einen Ausgleich erlittener oder andauernder Beeinträchtigungen zu schaffen, zur Verfügung.

Bei der Vergabe der Rentenversicherungsnummer ist die erste Angabe des Versicherten über sein Geburtsdatum gegenüber einem Sozialleistungsträger oder einem Arbeitgeber maßgebend. Eine erst danach erstellte Urkunde mit einem anderen Geburtsdatum begründet keinen Anspruch auf Änderung der Versicherungsnummer.

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 7 P 23/18) haben Versicherte keinen Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes bereits vor dem Monatsersten, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. 

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II hat regelmäßig keinen Anspruch auf die Übernahme von Tilgungsraten für ein Darlehen, das er zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung aufgenommenen hat (SG Stuttgart, Urteil vom 05.03.2018, S 4 AS 5298/15).

Ein Bürger hat dann keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er durch Kündigung eines mit einem Bestattungsunternehmen geschlossenen privaten Bestattungsvorsorgevertrages Vermögen (zurück-)erlangen und sich so selbst helfen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn die spätere Bestattung anderweitig gesichert ist.

Der Fall: Der Kläger begehrt vom Jobcenter die Erstattung von insgesamt 605,00 € für Online-Bewerbungen. Er erachtet einen Betrag von 2,50 € pro Bewerbung als angemessen. Dabei seien u.a. auch die Providerkosten, die Stromkosten und die Anschaffungskosten eines PCs zu berücksichtigen.