Eine Hartz-IV-Empfängerin konnte Arbeit und Pflege ihrer Mutter nicht mehr vereinbaren und kündigte ihr Arbeitsverhältnis. Das Jobcenter sah das als sozialwidriges Verhalten und nahm eine Rückforderung von zuletzt rd. 7.100 € vor. Die Tochter müsse nicht selbst die Pflege übernehmen.

Im vorliegenden Fall stellt eine Hartz-IV-Empfängerin einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH). Im Rahmen ihrer Klage verlangt sie vom Jobcenter die Übernahme von monatlich 1,85 Euro. So viel koste der Zündstrom zum Betrieb der Gastherme, mit der sie auch Warmwasser erhitze.

Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist hingegen datenschutzrechtlich unzulässig.

Der Transport von Eigenblutspenden wird Versicherten nur bezahlt, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist. Entscheidet sich ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst zu tragen.

Eine Hartz-IV-Empfängerin lebte in einem sogenannten sozialen Brennpunkt. Aufgrund der problematischen Bevölkerungsstruktur ist sie in ein "besseres" Wohngebiet der Stadt gezogen. Dabei entstehen Mehrkosten für die Wohnung in Höhe von 54 Euro pro Monat. Sie fordert höhere Sozialleistungen.

Nach der Räumung einer Mietwohnung ließ ein Hartz-IV-Empfänger seine Möbel einlagern. Nach einer gewissen Zeit benötigte er die meisten Einrichtungsgegenstände nicht mehr und ließ diese durch die Speditionsfirma entsorgen. Die Entsorgungskosten soll das Jobcenter übernehmen.

Eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung ist als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen. Die Zahlung stelle keine öffentlich-rechtlich anderweitig zweckbestimmte Leistung i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II dar.

Der Grundsatz, wonach das Jobcenter für große und teure Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern nicht die volle Miete tragen muss, gilt nicht unbegrenzt. Wer zwischenzeitlich wieder gearbeitet hat, kann unter Umständen eine zweite Übergangsfrist beanspruchen.

Nach Arbeitsende machte sich eine Hotelangestellte auf den Heimweg und führte währenddessen mit dem Handy ein Gespräch. Beim Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs wurde sie von einer Bahn erfasst. In der Klage geht u.a. darum, ob ein Arbeitsunfall anzuerkennen ist.

Der Antragsteller bat das Jobcenter vergeblich ihm den Namen und die E-Mail-Adresse des nunmehr zuständigen Sachbearbeiters zu nennen, da seine bisherige Sachbearbeiterin urlaubsabwesend sei. Er versucht sein Begehren gerichtlich durchzusetzen.