Der Kläger begehrt von der Deutschen Rentenversicherung die Anerkennung einer nicht abgeschlossenen Ausbildung in den Jahren 1969 bis 1972. Leider konnte er keine Unterlagen vorlegen, die beweisen, dass Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Lediglich die Bestätigung über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages war vorhanden.

Die Klägerin beauftragte einen Handwerker zur Durchführung mietvertraglicher Schönheitsreparaturen bei Auszug und beantragte die Kostenübernahme bei dem zuständigen Jobcenter. Eine Selbstvornahme sei ihr nicht möglich, da sie eine Frau sei und von handwerklichen Arbeiten keine Ahnung habe. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Zu Recht?

Kann Liebe ein Umstand sein, der bei einer nur 4 Tage währenden Ehe, die gesetzliche Vermutung des § 46 Abs. 2 a SGB VI über das Vorliegen einer Versorgungsehe wiederlegt? Im vorliegenden Fall verstarb die Ehefrau 4 Tage nach Eheschließung an Krebs. Der Kläger beantragte die Gewährung einer Witwerrente, die jedoch abgelehnt wurde.

Im nachfolgenden Klageverfahren lehnte es das Jobcenter gegenüber dem Sozialgericht ab zu erläutern, weshalb es ungeachtet der Vorlage von Einkommensnachweisen zunächst nur vorläufig Leistungen bewilligt hatte und verwies darauf, diesbezügliche gerichtliche Fragen seien "nicht entscheidungserheblich".

Die Klägerin arbeitet aufgrund einer Dienstvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber in einem gesonderten Raum im Dachgeschoss ihrer Wohnung im "Home Office". Auf dem Weg zur Küche, die einen Stock tiefer liegt, stürzte sie auf der Treppe. Die beklagte Unfallkasse hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint. Zu Recht?

Ein Ausländer, der nicht dauerhaft seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten kann, hat in aller Regel keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und darf abgeschoben werden. Im vorliegenden Fall lebten die Kläger seit Jahren in Deutschland und haben in der Vergangenheit fortwährend und in erheblichem Umfang öffentliche Leistungen bezogen.

Eine Hartz-IV-Empfängerin hat Leistungen des Jobcenters für Energiekosten in der Vergangenheit nur teilweise an die Energieversorger weitergeleitet. Trotz weiterer Unterstützung kam es wiederholt zu Energierückständen. Dennoch stellte die Mutter einen erneuten Antrag auf darlehensweise Übernahme der zuletzt aufgelaufenen Energieschulden.

Die alleinerziehende Mutter ist in Teilzeit als Friseurin beschäftigt. Sie verdient bei einer monatlichen Arbeitszeit von 60 Stunden einen Bruttolohn von 540 €. Nachdem sie Nachfragen des Jobcenters nach ihren Trinkgeldeinnahmen nicht beantwortet hatte, wurde ein geschätztes Trinkgeld von 60 € auf ihr Einkommen angerechnet. Zu Recht?

Die Mutter der Schülerin hatte nach einem schlechten Halbjahreszeugnis beim Jobcenter mehrere Anträge auf Nachhilfe gestellt, die jedoch abgelehnt wurden. Nach Einschätzung der Schule und der Lehrer hätte auch mit erheblichem Aufwand die Versetzung nicht erreicht werden können.

Eine gesetzliche Krankenkasse beschloss eine Regelung, die bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 75 € einen Anspruch auf Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich ärztlicher Beratung und Aufklärung für sich vorwiegend vegetarisch oder vegan ernährende Versicherte vorsah. Zu Recht?