Ein Rentner teilte dem Versicherungsträger versehentlich eine falsche IBAN mit, bemerkte aber den Fehler und gab rechtzeitig vor der anstehenden Rentenzahlung die richtige Bankverbindung bekannt. Dennoch wurde auf das falsche Konto überwiesen. Der Rentner solle sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst besorgen. Zu Recht?

Der Sachverhalt

Im Vorfeld der anstehenden Rentenzahlung für März 2016 hatte der Rentner der Service-Stelle des Rentenversicherungsträgers irrtümlich eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung mitgeteilt, diesen Fehler anschließend jedoch sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Bank korrigiert.

Versicherungsträger überweist trotzdem auf das falsche Konto

Die Service-Stelle war somit noch vor der anstehenden Rentenzahlung über die richtige Bankverbindung informiert. Dennoch überwies der Rentenversicherungsträger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, welches einer unbekannten Person gehört.

Versicherungsträger: Er solle sich das Geld beim falschen Empfänger selbst besorgen

Nachdem der Rentner den fehlenden Zahlungseingang auf seinem Konto moniert hatte, weigerte sich der Rentenversicherungsträger, erneut zu zahlen und meinte, der Rentner könne sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst besorgen. Damit war der Rentner, der für seine Lebensführung nahezu kein Geld mehr hatte, nicht einverstanden und beantragte beim Sozialgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz

Das Sozialgericht Koblenz entschied durch Beschluss (Az. S 1 R 291/16 ER) und gab dem Rentenversicherungsträger auf, das Geld unverzüglich auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Dieser sei für die Fehlbuchung nicht verantwortlich, da er das richtige Konto noch rechtzeitig mitgeteilt habe. Ihm sei angesichts seiner finanziellen Situation auch nicht zumutbar, noch länger auf seine Rente zu warten.

Nach einer fehlgeleiteten Rentenzahlung an einen unbekannten Dritten musste ein Rentenberechtigter das Sozialgericht Koblenz bemühen, um kurzfristig an seine Rente zu kommen.

Themenindex:
Rente, Rentenzahlung, IBAN, Fehlüberweisung

Gericht:
Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 08.04.2016 - S 1 R 291/16 ER

SG Koblenz
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