Die verfassungsrechtliche Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums verlange nur die Beseitigung von Notlagen, die nicht durch eine "Hilfe zur Selbsthilfe" beseitigt werden könnten. Die vorrangige Selbsthilfemöglichkeit des Antragstellers bestehe darin, dass eine Rückreise in sein Heimatland durchgeführt werde.

Rückreise in das Heimatland

Der Antragsteller habe in der Slowakei die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeitsaufnahme oder das dortige Sozialsystem sicherzustellen. Der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 7 Abs. 1 SGB II ist somit mit dem Grundgesetz vereinbar.

SG Dortmund: Leistungsausschluss verfassungsgemäß

Diese Auffassung vertritt das Sozialgericht Dortmund in einem Beschluss vom 23.11.2015 (Az.: S 30 AS 3827/15 ER) und lehnt die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für einen in Kreuztal lebenden slowakischen Bauarbeiter ab.

Gericht:
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15 ER

SG Dortmund
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:

Härtefallregelung -  Die verfassungswidrigen Regelungen sind bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiterhin bis zum 31. Dezember 2010 anwendbar und begründen keine höheren Regelleistungen für die Vergangenheit. Urteil lesen

Hartz-IV Empfänger können für Ihre Kinder keine Extragelder beantragen, wenn diese wachstumsbedingt neue Kleidung benötigen. Bekleidungsbedarf fällt regelmäßig bei allen Kleinkindern an und stellt deshalb keine besondere Härte dar. Urteil lesen

Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch darauf, die örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine andere Wohnung mit höheren - noch angemessenen - Kosten auszuschöpfen. Urteil lesen

Sozialrecht - Grundsätzlich haben Empfänger von Grundsicherungsleistungen nur Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn diese angemessen sind. Lediglich für eine Übergangszeit, in der Regel sechs Monate, werden zu hohe Unterkunftskosten übernommen, um dem Hilfebedürftigen Gelegenheit zu geben, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de