Rückreise in das Heimatland
Der Antragsteller habe in der Slowakei die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeitsaufnahme oder das dortige Sozialsystem sicherzustellen. Der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 7 Abs. 1 SGB II ist somit mit dem Grundgesetz vereinbar.
SG Dortmund: Leistungsausschluss verfassungsgemäß
Diese Auffassung vertritt das Sozialgericht Dortmund in einem Beschluss vom 23.11.2015 (Az.: S 30 AS 3827/15 ER) und lehnt die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für einen in Kreuztal lebenden slowakischen Bauarbeiter ab.
Gericht:
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15 ER
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