Eine multisegmentale Ostechondrose und Bandscheibenvorfälle im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) bei einem langjährigen LKW-Berufskraftfahrer können nicht als Folgen einer Berufskrankheit anerkannt werden.

Der Sachverhalt

Der 58 jährige Kläger arbeitete 18 Jahre als Kraftfahrer im Nah- und Fernverkehr von Silofahrzeugen (Transport von Zementpulver). Nach seinen Angaben traten Wirbelsäulenbeschwerden zunächst im unteren Bereich, später auch im oberen Bereich, auf.

Der Kläger führte dies auf die Verkürzung eines Beines und das Sitzen im LKW mit ständigen Erschütterungen und der Notwendigkeit, schwere Lasten beim Auf- und Abladen bewegen zu müssen, zurück. Seine erheblichen Gesundheitsstörungen im Bereich der HWS seien beruflich verursacht, so dass er inzwischen auch nicht mehr als Berufskraftfahrer arbeiten könne und die Anerkennung einer BK der HWS geltend mache.

Die Entscheidung

Die Kammer hat die arbeitstechnischen Voraussetzungen der streitigen BK nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII i.V.m. Nr. 2109 der Anlage 1 zur BKV, bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, verneint.

So stehen nach dem Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK Nr. 2109 (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bundesarbeitsblatt 3/93 Seite 53) unter den beruflichen Faktoren, die bandscheibenbedingte Erkrankungen der HWS verursachen oder verschlimmern können, fortgesetztes Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, einhergehend mit einer statischen Belastung der cervikalen Bewegungssegmente und außergewöhnlicher Zwangshaltung der HWS im Vordergrund.

Eine derartige kombinierte Belastung der HWS wird z. B. bei Fleischträgern beobachtet, die Tierhälften oder -viertel auf dem Kopf bzw. dem Schultergürtel tragen. Die nach vorn und seitwärts erzwungene Kopfbeugehaltung und das gleichzeitige maximale Anspannen der Nackenmuskulatur führen zu einer Hyperlordosierung und auch zu einer Verdrehung der HWS. Ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung bandscheibenbedingter Erkrankungen der HWS ist anzunehmen, wenn Lastgewichte von 50 kg und mehr regelmäßig auf der Schulter getragen werden.

Dies gründet sich auf epidemiologische Studien über das vermehrte Auftreten von bandscheibenbedingten Erkrankungen der HWS, welche bei Transportarbeitern in Schlachthöfen gewonnen wurden, die Lastgewichte von 50 kg und mehr getragen haben. Langjährig bedeutet, dass zehn Berufsjahre als die im Durchschnitt untere Grenze der belastenden Tätigkeit nach den vorgenannten Kriterien zu fordern sind. Die Lastgewichte müssen mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit in der überwiegenden Zahl der Arbeitsschichten getragen worden sein. Diese Voraussetzungen hat die Kammer beim Kläger aufgrund seiner Tätigkeit als LKW Fahrer, dem, wie üblich, für Be- und Entladevorgänge ein Hubwagen und Gabelstapler zur Verfügung gestanden haben, verneint.

Gericht:
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 21.03.2014 - S 1 U 4061/13
(nicht rechtskräftig, Berufung des Klägers beim LSG anhängig)

SG Stuttgart
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