Rechtstipp: Erhält eine alleinerziehende Mutter gemeinsam mit Ihrem Kind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Hartz IV), so besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher. Laut ARAG Experten sind diese Kosten als Hilfe in sonstigen Lebenslagen zu übernehmen.

LSG Rheinland-Pfalz L 3 AS 76/07

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