Reiserecht - Wie im Reisekatalog dargestellt wurde der langersehnte Traum am Sandstrand und blauen Meer gebucht. Was aber, wenn das Meer gar nicht so blau ist, sondern eher einer trüben und dunklen Brühe gleicht?

Dazu sagt das Amtsgericht Köln in ihrer Urteilbegründung, dass zwar der Reiseunternehmer die Qualität des Meereswassers nicht beeinflussen kann, wenn aber im Reisekatalog Strandfotos mit blauem Meereswasser abgebildet sind und das Wasser in Wirklichkeit braun und trübe ist und zwar nicht nur vorübergehend - liegt ein Mangel vor.

Mit Sandflöhen am öffentlichen Strand muss der Urlauber jedoch leben und kann den Reisepreis nicht mindern. Dies ist eine icht zu verhindernde Naturerscheinungen.

Gericht:
AG Köln, vom 12.08.2008, Az. 134 C 419/07

Quelle: Rechtsindex.de
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