Ein Reisemangel liegt vor, wenn während des Fluges das Videoprogramm ausfällt. Der Ausfall ist mit einer Minderung von 20 % des auf den Reisetag entfallenden anteiligen Tagesreisepreis zu bemessen.

Aus der Entscheidung

Nach den Angaben der Klägerin erfolgte der Ausfall auf dem mehrstündigen Flug von Madagaskar nach Paris. Der Ausfall des Videoprogramms auf dem Rückflug ist mit einer Minderung von 20 % des auf den Rückreisetag entfallenden anteiligen Tagesreisepreis zu bemessen. Der Tagesreisepreis belief sich auf 571,78 €. 20 % hiervon ergaben 114,36 €.

Themenindex:
Reisepreisminderung

Gericht:
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 19.06.2019 - 2-24 O 20/19

LG Frankfurt
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