Nürnberg (D-AH) - Eine Reiseleiterin muss die Mitglieder ihrer Gruppe nicht permanent im Auge behalten und ihre Anwesenheit ständig überprüfen. Schläft ein Urlauber vor dem Check-In für einen Weiterflug im Transitraum wieder ein, nachdem er zuvor rechtzeitig geweckt worden war, und ist so beim Start der Maschine nicht an Bord, hat er dafür selbst die Verantwortung zu tragen.

Amtsgericht München entschieden (Az. 183 C 15864/07)

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, kam es zu dem Zwischenfall während einer Pauschalreise in den Jemen. Während des planmäßigen siebenstündigen Zwischenstopps in Dubai, wo sich die Urlauber in der Marhaba-Lounge des Flughafens erfrischen und ausruhen konnten, hatte einer der Reisenden möglicherweise etwas zu viel Alkohol konsumiert. Jedenfalls blieb er im Ruheraum zurück, als sich die übrigen Teilnehmer seiner Reisegruppe nach der entsprechenden Monitor-Anzeige erhoben und zum Abfertigungsschalter gingen. Da die Gruppe von Anfang an über die ganze Maschine verteilte Sitze im Flugzeug hatte, wurde sein Fehlen beim Abflug gar nicht bemerkt. Er konnte erst zwei Tage später nachreisen und wieder zur Gruppe stoßen, wofür er jetzt für Mehraufwendungen und Minderung insgesamt 1011 Euro vom Reiseunternehmen verlangte.

Was das zuständige Münchener Amtsgericht allerdings zurückwies. "Laut mehrfacher Zeugenaussage war der Mann von der Reiseleiterin unbestreitbar zusammen mit den anderen Urlaubern geweckt worden", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).  Er sagte deutlich und klar vernehmlich, er käme nach, und sei dann wohl wieder eingeschlafen.

Damit aber ist die Reiseleitung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Laut Münchener Urteilsspruch könne ein erwachsener und mündiger Pauschalurlauber nicht verlangen, dass die Reiseleiterin überall dabei stehe und vergleichbar einer Lehrerin alle Teilnehmer der Gruppe immer wieder auf einer Liste abhake.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline